AKZENT Berghotel Rosstrappe
Rosstrappe 1
D-06502 Thale
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Fontaneblick im Herbst 1
P1380054
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
„AKZENT Berghotel Rosstrappe“

Gastaufnahmebedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Hotel zu Stande kommenden Beherbergungsvertrages.

Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

1. Vertragsschluss

1.1. Mit der Buchung bietet der Gast dem Hotel den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Kunden vorliegen.

1.2. Die Buchung der Unterkunftsangebote kann auf unterschiedlichem Weg durch Telefonat, Fax, Email oder auch schriftlich per Post erfolgen.

1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchung im Hotel zustande. Eine weitere, insbesondere schriftliche Buchungsbestätigung erfolgt nur auf Wunsch des Gastes.

2. Preise und Leistungen, Preiserhöhungen

2.1. Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Sie gelten pro Zimmer, bei Pauschalangeboten pro Person. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsangaben sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.

2.2. Die vom Hotel geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der jeweils im Buchungsportal dargestellten gültigen Objektbeschreibung und den dortigen Angaben zu Leistungen, Komfort und Ausstattung des Hotels und der gebuchten Unterkunft. Abweichende Beschreibungen des Hotels, seiner Ausstattung und Leistungen sowie der gebuchten Unterkunft in Hausprospekten des Hotels, Gastgeberverzeichnissen oder sonstigen Unterlagen sind für die Leistungspflicht des Hotels nicht maßgeblich, falls hierauf in einem Angebot nicht ausdrücklich als Leistungsinhalt Bezug genommen wurde.

2.3. Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich An- und Abreisetermin, Aufenthaltsdauer, Verpflegungsart, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann das Hotel ein Umbuchungsentgelt von € 15,- pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.

3. Zahlung

3.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach den Angaben im Angebot und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Ist dort nichts Besonderes vermerkt, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und vor Ort an das Hotel zu bezahlen.

3.2. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind möglich, Zahlungen am Aufenthaltsende durch Überweisung sind nicht möglich.

4. Stornierung, Buchungsänderung, Nichtanreise

4.1. Stornierungen oder Buchungsänderungen, die bis 18.00 Uhr am Tag der Anreise erfolgen, sind kostenfrei. Ausgenommen hiervon sind Gruppenreisen mit Kontingenten ab 3 Zimmer.

4.2. Stornierungen oder Buchungsänderungen, die nach 18.00 Uhr erfolgen, oder Nichtanreisen werden berechnet. Der Anspruch des Hotels auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bleibt bestehen.
Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Hotels auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.

4.3. Das Hotel hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters einer Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

4.4. Das Hotel hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

4.5. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Beherbergungsbetrieb die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:

  • Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
  • Bei Übernachtung/Frühstück 80%
  • Bei Halbpension 70%
  • Bei Vollpension 60%

4.6. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Hotel nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

4.7. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.

4.8. Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an das Hotel direkt zu richten. Stornierungen über das Buchungsportal des Hotels im Internet oder die örtliche Touristen-Information sind nicht möglich. Bei Buchung über einen Drittanbieter / Reisevermittler sind Stornierungen immer bei diesem zu veranlassen und können nicht im Hotel direkt vorgenommen werden.

5. Pflichten des Kunden, Kündigung durch das Hotel

5.1. Soweit eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen wurde, kann die Unterkunft nur von dem Gast in Anspruch genommen werden, für den sie gebucht wurde.

5.2. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Beherbergungsbetriebs selbst, nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.

5.3. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Hotel anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

5.4. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Hotel im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Hotel verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Hotel erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.

5.5. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn das Hotel in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können das Hotel zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags berechtigen.

5.6. Das Hotel kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Hotels den Betrieb des Hotels, bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt das Hotel, so gelten für den Zahlungsanspruch des Hotels voll inhaltlich die Bestimmungen der Ziffer 4.

6. Haftung

6.1. Die vertragliche Haftung des Hotels für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom Hotel weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit das Hotel für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

6.2. Die Gastwirtshaftung des Hotels für eingebrachte Sachen gemäß •• 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

6.3. Das Hotel haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

7. Verjährung

7.1. Ansprüche des Gastes aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem Hotel, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr.

7.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Hotel als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

7.3. Schweben zwischen dem Gast und dem Hotel Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder das Hotel die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

8. Rechtswahl und Gerichtsstand

8.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Hotel findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für die sonstigen Rechtsverhältnisse.

8.2. Der Gast kann das Hotel nur an dessen Sitz verklagen.

8.3. Für Klagen des Hotels gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Hotels vereinbart.

8.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.